Schutzkonzept
Seit 2021 hat das Team der Jugendpflege verstärkt das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt in den Fokus genommen. So haben wir uns umfangreich der Analyse von Risiken an unseren Veranstaltungsorten, Anforderungen an ehrenamtliche und nebenberufliche Mitarbeiter*innen, Kooperationspartner*innen und natürlich an uns selbst auseinander gesetzt. Im selben Jahr traten unserer Verhaltensregeln inkraft, welche ständig überprüft und kontinuierlich angepasst werden.
Zusammen mit der Ausformulierung unseres pädagogischen Menschenbildes und unseres medienpädagogischen Ansatzes, einem zu entwickelnden sexualpädagogischen Konzept, Regelungen zur Fortbildung von Mitarbeiter*innen und einem Handlungsleitfaden im Verdachtsfall werden die Ergbnisse dieses Prozesses in absehbarer Zeit das Schutzkonzept der Jugendpflege bilden.
Als hauptberufliche Mitarbeiter*innen haben wir in Ausbildung und Studium die notwendigen Qualifikationen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erhalten. Darüber hinaus bilden wir uns stetig fort und legen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
Bei unseren ehrenamtlichen und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen handelt es sich in der Regel um Jugendliche und junge Erwachsene, die uns insbesondere bei Ferienaktionen unterstützen.
Um als ehrenamtliche*r und nebenberufliche*r Mitarbeiter*in bei unseren Angeboten eingesetzt werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Ausbildung zum*zur Jugendleiter*in nach den Richtlinien zur Ausstellung der Juleica – des bundesweit einheitlichen Ausweises für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit,
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (ab 14 Jahre),
- die Teilnahme an der jährlichen Kinderschutzschulung für alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, in welcher unter anderem unsere Verhaltensregeln besprochen werden, und
- die Unterzeichung einer Selbstverpflichtungserklärung zu einem grenzachtenden Umgang.
Jugendliche ab 15 Jahren, die noch keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer Juleica-Schulung hatten, werden von uns vor Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens zu den Themen Kinderschutz und Aufsichtspflicht geschult.
Sogenannte Juniorhelfer*innen (Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis maximal 15 Jahren, die von uns auf eine spätere ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet werden) nehmen mindestens verpflichtend an der jährlichen Kinderschutzschulung teil und müssen ab 14 Jahre ebenfalls ein erweitertes Führunszeugnis vorlegen.
Verhaltensregeln
Unsere Verhaltensregeln für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen
für hauptberufliche und ehrenamtlichen Mitarbeitende sowie Juniorhelfer*innen liegen bei allen unseren Veransaltungen aus und können bei Interesse auch im Büro der Jugendpflege im Jugendhaus Wennigsen eingesehen werden.