Förderung der Jugendarbeit

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Wennigsen (Deister) fördert die Durchführung von örtlichen Angeboten der Jugendarbeit im Sinne von § 11 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit. So trägt sie dazu bei, die in Satz 1 genannten Ziele zu erreichen:

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer finanziellen Unterstützung von freien Trägern zur Durchführung von Angeboten auf Grundlage der genannten Ziele. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht Vielmehr entscheidet die Gemeinde Wennigsen (Deister) aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Gefördert werden folgende örtliche Maßnahmen:

  • Mehrtägige Gruppenangebote
  • Außerschulische Bildungsangebote
  • Projekte der Jugendarbeit

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben für die Durchführung der genannten Maßnahmen. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere die Ausgaben für Rückstellungen, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten, Rückzahlung von Darlehen, Zinsen und Kautionen.

Verfahrensablauf

Für jede Maßnahme ist ein schriftlicher Antrag vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks zu stellen. Der Antrag muss mindestens folgende Informationen erhalten:

  • Termin und Ort der Maßnahme,
  • Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer*innen,
  • Anzahl der Betreuungskräfte,
  • Kosten und Finanzierungsplan der Maßnahme.

Voraussetzungen

Die örtlichen Maßnahmen haben die allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Maßnahme verfolgt die beschriebenen Ziele und gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Die Teilnahmeentgelte und -bedingungen sind für alle Teilnehmer*innen aus der Gemeinde Wennigsen (Deister) gleich.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen auch für Teilnehmer*innen zugänglich sein, die nicht Mitglied des Trägers sind.
  • Die Teilnehmer*innen sind überwiegend unter 27 Jahre alt.
  • Die Maßnahme wird nicht über andere Förderrichtlinien der Gemeinde Wennigsen (Deister) gefördert.
  • Die Maßnahme weist aufgrund ihrer Konzeption einen örtlichen Charakter auf. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das zu erwartende Teilnehmer*innenfeld überwiegend aus der Gemeinde Wennigsen (Deister) stammen wird.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Förderung von kommunaler Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

Anträge/Formulare

Benötigt werden der